Das Amtsgericht, Brunnenplatz

Die Geschichte des Brunnenplatzes reicht bis ins Mittelalter zurück. Wo heute das Gebäude des Amtsgerichts steht, wird die Mühle des ehemaligen Dorfes Wedding vermutet, die 1251 in einer Urkunde der Markgrafen zu Brandenburg erwähnt wird.

Das Amtsgericht entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts als folge der Neueinteilung der Berliner Gerichtsbezirke: Der Gerichtsbezirk Nord erhielt die Zuständigkeit für den Berliner Norden und die Dörfer Tegel, Wittenau, Reinickendorf, Heiligensee, Hermsdorf und Lübars. Ihre Wappen sind über dem Eingang des Gerichtsgebäudes zu sehen. Als niederstes Gericht war das Amtsgericht zuständig für Grundbuchangelegenheiten, Zivilprozesse, Erbschaftssachen und Kleinkriminalität.

Heute ist das Amtsgericht Wedding für zivilrechtliche Streitigkeiten, Familien- und Vormundschaftssachen, Mietangelegenheiten zuständig. Außerdem ist hier das zentrale Mahngericht untergebracht.

Als 1901 mit dem Bau begonnen wurde, wurde wegen des sumpfigen Geländes ein Fundament aus Eisenbetonpfählen gelegt – eine technische Neuheit zu jener Zeit. Das Gebäude wurde im Stil der “sächsischen Spätgotik” nach dem Vorbild der Al-brechtsburg in Meißen errichtet. Es wirkt durch seine Bauweise Respekt gebietend. Der Architekt und Berliner Gerichtsbaumeister Rudolf Mönnich hatte ein besonderes Talent, die Gewalt der Justiz eindrucksvoll in Architektur umzusetzen.

Neben dem Eingangstor werden durch Reliefs und ornamentale Spruchbänder auf die dem deutschen Rechtssystem zugrunde liegenden Rechtsquellen wie den Sachsen- und Schwabenspiegel und das Kanonische Kirchenrecht verwiesen. Im obersten Giebel ist als Zeichen der Gerichtsbarkeit eine Rolandsfigur angebracht.
Darunter befindet sich noch heute der Adler, der 1933 angebracht worden war. Nur das Hakenkreuz, das er trug wurde nach 1945 entfernt.

Das Treppenhaus im Inneren vermittelt den Eindruck einer Kathedrale und rückt damit die Rechtsprechung in die Nähe des Sakralen.